Förderung von Beratungsleistungen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)
Das Wissen, das für die Führung eines Unternehmens notwendig ist, erfordert Know How aus vielen Fachbereichen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere
Unternehme sowie Freie Berufe. Mit dieser Beratungsförderung können
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens
einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten,
die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.
Unsere Beratungsleistungen erfüllen sehr häufig die notwendigen Anforderungen. Die Gewährung der Förderleistung erfolgt bei Erfüllung der Kriterien regelmäßig und unproblematisch (wenn auch ohne Rechtsanspruch). Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
Antragsberechtigung
Eine „Förderung von
Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie
Berufe“ können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die
seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen und
a) weniger als 250 Personen beschäftigen und
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Art und Höhe
Die
„Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere
Unternehmen sowie Freie Berufe“ besteht aus einem Zuschuss zu den vom
Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet
werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie
Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer).
Der
Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern beträgt
50 Prozent max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich
des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max. 1.500 Euro.
Innerhalb der dreieinhalbjährigen Geltungsdauer der Richtlinien (bis 31.12.2011) kann ein Antragsteller einen Zuschuss für mehrere Beratungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Beratungen sich inhaltlich voneinander unterscheiden.
Antragstellung
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie dazu, welche unserer Beratungsleistungen förderfähig sind. Sprechen Sie uns auf weitere Details an: Zur Kontaktseite.
Ziele erreichen. Mit Sicherheit.
|