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ELENA - Rechtsgrundlage unzureichend?

Datenübermittlung bei ELENA-Verfahren fehlt möglicherweise die Rechtsgrundlage.

Im Rahmen des sog. ELENA-Verfahrens werden zum Teil äußerst sensible Daten über Arbeitnehmer an die Deutsche Rentenversicherung übertragen, um ab 2012 auf elektronischem Wege sozialrechtliche Ansprüche von Antragstellern überprüfen zu können. Die Arbeitgeber sind seit 1.1.2010 zur Übermittlung eines großen Teils der vorgesehen Daten verpflichtet.

Der Verordnung, die die Details der Datenübermittlung regeln soll, wurde aber durch den Bundesrat derzeit noch nicht zugestimmt. Abgesehen von dernoch nicht beschlossenen Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung werden die Details der zu übermittelnden Daten nicht vollständig in der Verordnung geregelt, sondern in einer Anlage hierzu, die die Inhalte der einzelnen Felder der Software beschreibt (Sog. "Datensatzbeschreibung"). Diese Anlage ist aber nicht Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens.

Somit sollen aus unserer Sicht und auch aus Sicht anderer führender, deutscher Datenschützer in diesem Verfahren zum Teil sehr sensible Daten übermittelt werden auf einer Grundlage, die nicht durch ein demokratisch legitimiertes Germium verfasst und beschlossen wurde. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Übermittlung mehr als zweifelhaft.

Wie sich das Bayerische Landesamt für Datenschutz hierzu verhält, ist derzeit noch nicht bekannt.

Falls Sie als Arbeitgeber hierzu Fragen haben, kommen Sie gern sofort auf uns zu!

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier.

 

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