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Das
Europäische Parlament hat am 11.2.2010 das sog. „Swift-Abkommen“ über
die Weitergabe europäischer Bankdaten an US-Sicherheitsbehörden
abgelehnt.
Die EU-Innenminister
hatten das Abkommen am 30.11.2009, kurz vor Inkrafttreten des
Reformvertrags von Lissabon, gebilligt. Nach Ansicht vieler
Europaabgeordneter, die einen Tag später an der Entscheidung hätten
mitwirken können, verletzt die Vereinbarung zwischen der EU und den USA
europäisches Datenschutzrecht. Der belgische Finanzdienstleister Swift,
der fast alle elektronischen Finanztransaktionen, die von Europa aus
getätigt werden, abwickelt, übermittelt auf Grundlage der Übereinkunft
Bankdaten europäischer Bürger zu Zwecken der Terrorabwehr an die
Sicherheitsbehörden der USA. Kritisiert wird vor allem, dass durch eine
Datenübermittlung theoretisch jeder EU-Bürger ins Visier der US-Fahnder
gelangen könne, wobei der Bürger keine Möglichkeit habe, vor Gericht
gegen die Übermittlung zu klagen. Die Swift-Debatte wurde seit mehreren Jahren auch von einer kritischen zivilgesellschaftlichen Lobby begleitet.
Zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden vor der Entscheidung vor allem von den USA, aber auch von der EU-Kommission und einzelnen Mitgliedsstaaten stark unter Druck gesetzt. Dennoch hatte der Innenausschuss des Parlaments empfohlen, das Abkommen abzulehnen. Das Europäische Parlament
machte mit dieser Entscheidung erstmals von seinem durch den
Lissabonner Reformvertrag eingeräumten Mitspracherecht bei Verträgen
der EU mit Drittstaaten Gebrauch.
Nach der Entscheidung des Parlaments planten
allerdings auch die bisherigen Gegner des Swift-Abkommens, eine
langfristige Vereinbarung mit den USA auszuhandeln, die europäischen
Datenschutzstandards entspricht.
Quelle: MMR-aktuell
Thorsten Ricke ist Mitarbeiter des Instituts für
Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) –
öffentllich-rechtliche Abt., Universität Münster (www.itm.uni-muenster.de).
Christoph
Nüßing ist Mitarbeiter des Instituts für Informations-,
Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) – öffentllich-rechtliche
Abt., Universität Münster.
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