Home arrow News arrow EU-Parlament: Keine SWIFT-Daten an USA
EU-Parlament: Keine SWIFT-Daten an USA
Das Europäische Parlament hat am 11.2.2010 das sog. „Swift-Abkommen“ über die Weitergabe europäischer Bankdaten an US-Sicherheitsbehörden abgelehnt.

Die EU-Innenminister hatten das Abkommen am 30.11.2009, kurz vor Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon, gebilligt. Nach Ansicht vieler Europaabgeordneter, die einen Tag später an der Entscheidung hätten mitwirken können, verletzt die Vereinbarung zwischen der EU und den USA europäisches Datenschutzrecht. Der belgische Finanzdienstleister Swift, der fast alle elektronischen Finanztransaktionen, die von Europa aus getätigt werden, abwickelt, übermittelt auf Grundlage der Übereinkunft Bankdaten europäischer Bürger zu Zwecken der Terrorabwehr an die Sicherheitsbehörden der USA. Kritisiert wird vor allem, dass durch eine Datenübermittlung theoretisch jeder EU-Bürger ins Visier der US-Fahnder gelangen könne, wobei der Bürger keine Möglichkeit habe, vor Gericht gegen die Übermittlung zu klagen. Die Swift-Debatte wurde seit mehreren Jahren auch von einer kritischen zivilgesellschaftlichen Lobby begleitet.

Zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden vor der Entscheidung vor allem von den USA, aber auch von der EU-Kommission und einzelnen Mitgliedsstaaten stark unter Druck gesetzt. Dennoch hatte der Innenausschuss des Parlaments empfohlen, das Abkommen abzulehnen. Das Europäische Parlament machte mit dieser Entscheidung erstmals von seinem durch den Lissabonner Reformvertrag eingeräumten Mitspracherecht bei Verträgen der EU mit Drittstaaten Gebrauch.

Nach der Entscheidung des Parlaments planten allerdings auch die bisherigen Gegner des Swift-Abkommens, eine langfristige Vereinbarung mit den USA auszuhandeln, die europäischen Datenschutzstandards entspricht.

Quelle: MMR-aktuell

Thorsten Ricke ist Mitarbeiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) – öffentllich-rechtliche Abt., Universität Münster (www.itm.uni-muenster.de).
Christoph Nüßing ist Mitarbeiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) – öffentllich-rechtliche Abt., Universität Münster.

 

zurück.

 

 
© 2010 Märtin & Nitsch